Hinweis

Ihre Browserversion wird leider nicht mehr unterstüzt. Dies kann dazu führen, dass Webseiten nicht mehr fehlerfrei dargestellt werden und stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Browser zu aktualisieren oder einen der folgenden Browser zu verwenden:

Frühjahrs-Diözesanversammlung der KLJB Würzburg

Seligsprechung

Aktuelles Lexikon

(POW) Von Heiligen und Seligen dürfen Christen im Glauben wissen, dass sie in der Vollendung der himmlischen Gemeinschaft des dreieinen Gottes leben. Von den anderen Verstorbenen hoffen sie das gläubig. Es gibt also mit Sicherheit wesentlich mehr Menschen, die in der Vollendung der himmlischen Gemeinschaft des dreieinen Gottes leben, als die Gläubigen und die Kirche wissen. Heilige und Selige stehen in dem Ruf, schon zu Lebzeiten in einer besonderen Verbindung zu Gott gestanden und ihren Glauben in vorbildlicher und exemplarischer Weise gelebt zu haben. Ihnen vertraut man, auch nach ihrem Tod in einer besonderen Nähe zu Gott zu stehen, und ruft sie deshalb als Fürsprecher bei ihm an. Das geht bis in die Anfänge der Kirche zurück. Gerade die frühen Christen der Urkirche wandten sich in Not und Bedrängnis an die Märtyrer, die für ihren Glauben ihr Blut vergossen und ihr Leben gelassen haben, um deren Fürbitte bei Gott. Sie gaben so den Menschen Trost, Hoffnung und Zuversicht.

In der Seligsprechung erklärt die Katholische Kirche feierlich, dass sie zu der Überzeugung gekommen ist, dass ein verstorbener Christ in die Schar der Seligen bei Gott aufgenommen wurde. Damit die Kirche zu dieser Überzeugung kommen kann, ist die Durchführung eines Seligsprechungsprozesses auf der Ebene der Diözese, in der der künftige Selige verehrt werden wird, und in Rom nötig. Bei diesem Verfahren werden die Voraussetzungen geklärt: Steht er oder sie im Ruf der Heiligkeit, also wird der zukünftige Selige von den Menschen verehrt, hat er eine Bedeutung für die Menschen und ihren Glauben heute? Hat er oder sie ein Leben geführt, dass diese Verehrung rechtfertigt? Hat der künftige Selige die christlichen Tugenden von Glaube, Hoffnung und Liebe in vorbildlicher und herausragender Weise gelebt, dass er den Menschen von heute als Beispiel gelten kann und darf? Hat er oder sie durch die Hingabe des eigenen Lebens den Glauben an Jesus Christus bezeugt oder gibt es mindestens ein Wunder, das auf die Fürsprache des künftigen Seligen durch Gott geschehen ist? Hat er oder sie sich also bereits als Fürsprecher bei Gott für die Menschen von heute erwiesen? Gerade die Frage nach einem Wunder wird von den zuständigen römischen Instanzen sehr penibel und kritisch geprüft, damit es auch vor dem kritischen Geist des modernen Menschen standhalten kann. Im Falle des Nachweises des Martyriums ist der Nachweis eines Wunders nicht nötig. Die Frage lautet hier: Hat sich der oder die künftige Selige im Moment der äußersten Bedrängnis wegen des eigenen Glaubens zu diesem Glauben bekannt und damit bewusst nicht nur Nachteile sondern sogar den Tod in Kauf genommen?

Mit der Seligsprechung ist die lokale liturgische Verehrung des Seligen gestattet – im Gegensatz zu einem Heiligen, der in der ganzen Kirche verehrt wird. Selige machen so deutlich, dass es zu allen Zeiten und in allen Gebieten der Kirche Menschen gegeben hat, die ihren Glauben vorbildlich gelebt und bekannt haben und so für die Menschen einer bestimmten Region auch heute Vorbild im Glauben und Fürsprecher bei Gott sein können. Im Normalfall ist der liturgische Gedenktag des Seligen sein Sterbetag, da dies der Tag seiner himmlischen Geburt ist.

Domvikar Simon Mayer, Bischöflicher Sekretär